Benevol St.Gallen ist eine Dienstleistung des
Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton St.Gallen.

Mitgliederbeitrag
 

Der Mitgliederbeitrag beträgt jährlich Fr. 30.-- plus eine Stunde an die Organisation (siehe Punkt 5 der Spielregeln).

 

  
Reglement & Spielregeln
 

Benevol St.Gallen
Reglement der Zeitbörse St.Gallen

 
 
1.  Zweck
 
Die Zeitbörse St.Gallen (kurz: Zeitbörse) ist eine Institution von Benevol St.Gallen.
 
Die Zeitbörse bietet ein Umfeld zum freudigen Helfen und Kennenlernen. Sie bezweckt unter ihren Mitgliedern den geldlosen Austausch von Leistungen und Fähigkeiten gegen Zeit. Die dazu gebotene „Plattform“ fördert die Solidarität zwischen den Generationen sowie soziale Kontakte unter den Bewohnern des Kantons St.Gallen sowie der näheren Umgebung.
 
 
2.  Mitgliedschaft
 
Mitglied der Zeitbörse kann jede urteilsfähige natürliche Person werden, die aktiv tauschen möchte. Die übrigen Haushaltsmitglieder können an den Aktivitäten teilnehmen.
 
Gönner unterstützen die Zeitbörse ideell und finanziell.
 
Eintritte sind jederzeit mit schriftlicher Beitrittserklärung möglich. Für Austritte gelten die in den Spielregeln festgelegten Bedingungen.
 
Die Steuergruppe der Zeitbörse kann ein Mitglied ausschliessen, wenn es gegen die Reglemente und Abmachungen verstösst, oder wenn sein Verhalten Zweck und Abläufe der Zeitbörse stört. Gegen den Beschluss der Steuergruppe kann das Mitglied innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme an den Stiftungsrat von Benevol St.Gallen rekurrieren.
 
 
3.  Gesamtleitung
 
Die Gesamtleitung der Zeitbörse obliegt Benevol St.Gallen. Diese vertritt die Zeitbörse St.Gallen nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.  


4.  Steuergruppe 
 
Die Steuergruppe nimmt die operative Leitung der Zeitbörse wahr und steuert deren Weiterentwicklung. Sie setzt sich zusammen aus dem/der Vorsitzenden, je einer delegierten Person aus jedem Regionalteam sowie der Vertretung von Benevol. Der Stiftungs­rat von Benevol St.Gallen bestimmt auf Vorschlag der Geschäftsleitung Benevol den Vorsitzenden/die Vorsitzende der Steuergruppe für eine Amtsdauer von zwei Jahren. Die Steuergruppe konstituiert sich selbst und ist ermächtigt, Ausschüsse und Arbeitsgruppen zu bilden.
 
 
5.  Finanzielles
 
Die Steuergruppe legt die Beiträge der Mitglieder fest und verwaltet diese. Sie dürfen im Jahr CHF 100.- nicht übersteigen.
 
Die Mitgliederbeiträge dienen der Finanzierung des Informations- und Werbematerials der Zeitbörse sowie von regionalen Events.
 
Die Buchführung und Rechnungslegung obliegt Benevol St.Gallen.
 
Freie Zuwendungen fliessen ins Budget von Benevol St.Gallen und werden für deren Leistungen zugunsten der Zeitbörse eingesetzt.
 
 
6.  Datenverwendung
 
Benevol St.Gallen ist Inhaberin aller Daten der Zeitbörse, namentlich der Informationen über Personen, ihre Angebote und Leistungen.
 
Benevol St.Gallen stellt diese Daten nur für den Betrieb und den ordentlichen Ablauf ihrer Zeitbörse zur Verfügung. Jede andere Verwendung der Daten (Personendaten, Referenzen, Kontoverlauf etc.) ist nicht zulässig. Ein Datenmissbrauch wird verfolgt.
 
 
7.  Rechtsverhältnisse und Haftung
 
Aus den Tauschgeschäften zwischen den Mitgliedern entstehen der Zeitbörse weder Ansprüche noch Verpflichtungen.
 
Die Zeitbörse übernimmt weder eine Haftung für Schäden, die beim Tausch oder bei der Arbeitsausführung entstanden sind, noch für die Qualität der Leistungen der Tauschenden.
 
 
8.  Spielregeln
 
Die Steuergruppe erlässt die Spielregeln für den Tausch und andere Abläufe der Zeitbörse. Diesen kommt reglementarische Wirkung zu.
 
 
 
St.Gallen, 1. Januar 2010                                                     Stiftungsrat Benevol St.Gallen

 

 
 
 
 
Spielregeln der Zeitbörse St.Gallen
 
                         
Grundlage für die Zeitbörse St.Gallen bilden die Standards für Freiwilligenarbeit von Benevol Schweiz (Auszug):
  • Freiwilligenarbeit ist ein gesellschaftlicher Beitrag an Mitmensch und Umwelt. Sie wird unentgeltlich geleistet und ist zeitlich befristet. 
  • Freiwilligenarbeit ergänzt und unterstützt die bezahlte Arbeit, tritt zu ihr aber nicht in Konkurrenz.
  • Freiwilligenarbeit ist grundsätzlich unbezahlte Arbeit. 
  • Freiwilligenarbeit soll in der Regel nicht mehr als 4-6 Stunden pro Woche betragen.  


Die Spielregeln sind Ausführungsbestimmungen zum Reglement der Zeitbörse. Sie regeln den Tauschvorgang unter den aktiven Mitgliedern und andere Aktivitäten der Zeitbörse.

 
1.  Motivation

Die Zeitbörse will Einzelnen ermöglichen, eigene Fähigkeiten und Möglichkeiten ohne wirtschaftliche Motive in die Gemeinschaft einzubringen. Dabei werden Kommunikation und soziales Miteinander gefördert.

 
2.  Ablauf des Zeittausches
 
Die Tauschpartner finden sich über die Informationsmittel der Zeitbörse (Marktzeitung/Home­page/Treffs). Aus diesen sind Angebot und Nachfrage ersichtlich. Die Zeitbörse bietet nur diese Tauschvermittlung an. Es können Leistungen jeglicher Art gegen Zeit getauscht werden. Es gilt ein Tauschverhältnis von 1:1 – eine Stunde Leistung berechtigt zum Bezug einer Stunde Gegenleistung. Jedes Mitglied hat ein persönliches Zeitkonto. Dieses beginnt bei einem Stand von 0. Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt ¼ Stunde. Wer eine Leistung erbringt/bezieht, erhält dafür auf seinem Zeitkonto eine entsprechende Gutschrift/Belastung. Die Verrechnung erfolgt direkt durch die Mitglieder übers Internet (Zeitbörse-Homepage). Für Mitglieder ohne Internetzugang erledigt eine Stellvertretung die Buchungen.
 
 
3.  Zeitkonto

Die Guthaben sind persönlich und können an ein anderes Mitglied übertragen oder vererbt werden. Die Guthaben verlieren nicht an Wert, ausser bei der Auflösung der Zeitbörse. Der Saldo des Zeitkontos darf 20 Minusstunden (= Zeitschulden) oder 20 Plusstunden (= Zeitguthaben) nicht übersteigen.
Wer auf sein Zeitguthaben teilweise oder ganz verzichten möchte, kann die entsprechende Anzahl Stunden dem Zeitbörsenkonto gutschreiben. Das Zeitbörsenkonto wird von der Geschäfts­stelle Benevol St. Gallen verwaltet. Guthaben des Zeitbörsenkontos werden eingesetzt für ehrenamtlich erbrachte Leistungen zugunsten der Zeitbörse sowie gezielt für Mitglieder, die in ihren Angebotsmöglich­keiten eingeschränkt sind.


4.  Rechte und Pflichten

Die Mitglieder sind nicht verpflichtet, mit ihren Angeboten jederzeit zur Verfügung zu stehen oder auf ein Angebot einzugehen. Jeder Tausch ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Tauschenden. Die Mitglieder verpflichten sich, keine Geldforderungen für geleistete Dienste zu stellen. Für Kosten wie Reisespesen oder Material zur Ausführung eines Dienstes (Ersatzteile für Reparaturen etc.) kann der Selbstkostenpreis verlangt werden. Es ist Sache der Mitglieder, darauf zu achten, dass nicht gegen standesrechtliche Bestimmungen eines Berufsstandes verstossen wird. Inserate dürfen keine kommerziellen Angaben/Absichten beinhalten (z.B. Links auf Homepages, Tel.-Nrn. usw.). Die Geschäftsstelle von Benevol St.Gallen, die Steuergruppe sowie das zuständige Regionalteam können solche Angebote und Nachfragen, die mit dem Zweckartikel nicht zu vereinbaren sind, unsittlich oder widerrechtlich sind, ausschliessen.

 
5.  Mitgliederbeiträge

Jedes Mitglied leistet einen finanziellen Beitrag sowie jährlich einen Zeitbeitrag von 1 Stunde auf das Konto der Zeitbörse, wobei der Stundenbeitrag automatisch vierteljährlich mit 0.25 Stunden abgebucht wird. Bei Eintritt nach 1. Oktober wird der Jahresbeitrag in Franken und Stunden erst ab 1. Januar des folgenden Jahres erhoben.
 

6.  Tauschtreff, Homepage und Marktzeitung

Die Zeitbörse führt regionale Tauschtreffs für den persönlichen Kontakt zwischen den Mitgliedern durch. Sie unterhält eine Homepage mit allen Angebots- und Nachfrageinseraten sowie den Mitgliedsdaten. Zudem erstellt sie für alle Mitglieder eine regelmässig erscheinende Marktzeitung. Marktzeitung, Homepage und andere Informationsmittel werden regelmässig aktualisiert. Nur Mitglieder haben Zugang zu den persönlichen Daten der andern Mitglieder und können so Tauschgeschäfte abwickeln. In der Marktzeitung erscheinen deshalb Angebote und Nachfragen nicht mit Name/Adresse, sondern mit einem Benutzernamen, den sich die einzelnen Mitglieder beim Eintritt geben.

 
7.  Haftung und Versicherung

Jegliche Verantwortung für das Austauschen von Leistungen liegt bei den Tauschpartnern. Die Zeit­börse übernimmt keine Verantwortung für die Tauschgeschäfte und keine Haftung für Schäden.
 
Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung sind Sache jedes Mitgliedes.

 
8.  Austreten aus der Zeitbörse 

Ein Austritt aus der Zeitbörse ist mit einer schriftlichen Mitteilung an die Geschäftsstelle Benevol St.Gallen jederzeit möglich, sofern die Verpflichtungen gegenüber der Zeitbörse erfüllt sind. Das heisst, der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr muss bezahlt und der Saldo des Zeitguthabens muss Null sein. Positive Zeitguthaben werden nicht entschädigt; sie können eingetauscht oder verschenkt werden. Zeitschulden sind vor dem Austritt durch Tauschleistungen auszugleichen. Gibt es dabei Probleme, ist mit den Verantwortlichen der Regionalgruppe Kontakt aufzunehmen, welche behilflich sein werden, eine Lösung zu finden. Falls die Minusstunden nicht ausgeglichen werden können, werden die geschuldeten Stunden mit Fr. 15.--/Stunde (Unkostenbeitrag) in Rechnung gestellt.
 

9.  Schlussbemerkungen

Die Zeitbörse verpflichtet sich dazu, keine persönlichen Daten an Aussenstehende weiterzuleiten.
 
 
St.Gallen, 1. Januar 2010                                               Steuergruppe Zeitbörse Benevol St.Gallen

 

  
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